Erdwärmesonden in der roten Zone. Bestehen trotzdem Chancen, diese zu realisieren?
Erdwärmesonden sind lokale, zuverlässige, zukunftssichere und nachhaltige Energieträger. Jedoch gibt es Einschränkungen in der Zulässigkeit von Erdwärmesonden, wie z.B. aus Gewässerschutzgründen oder aus baurechtlichen Gründen. In Gebieten, in welchen spezielle geologische Vorkommnisse vermutet werden, ist die Zulässigkeit von Erdwärmesonden ebenfalls nicht sichergestellt.
Die kantonale Erdwärmesondenkarte zeigt, wo die Erstellung von Erdwärmesonden grundsätzlich zulässig ist, Tiefenbeschränkungen vorliegen oder zusätzliche Abklärungen notwendig sind. Die Onlinekarte ist nicht rechtsverbindlich, sondern dient als generelle Übersicht. In Zusammenarbeit zwischen dem Geologen und den Behörden können Ausnahmebewilligungen beantragt und erteilt werden.
Die Projektparzelle in Signau liegt gemäss der kantonalen Erdwärmesondenkarte am Rand der roten Zone, wo die Erstellung von Erdwärmesonden grundsätzlich nicht zulässig ist. Im vorliegenden Fall liegt der Grund beim Schutz des vermuteten, nutzbaren Grundwasservorkommens.
Anhand der Analyse und Auswertung von Grundlagendaten (Geologischer Atlas, Grundwasserkarte, Felsreliefkarte) und Bohrprofilen von bestehenden Bohrungen konnte die GEOTEST AG zeigen, dass der Projektstandort ausserhalb des Grundwasserleiters des Oberen Emmentals liegt und dass die Lockergesteine hier höchstwahrscheinlich kein Grundwasser führen.
Aufgrund dieser Resultate hat GEOTEST bei der zuständigen Behörde (Amt für Wasser und Abfall Kanton Bern) ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung zur Erstellung von Erdwärmesonden in der roten Zone gestellt. Das Gesuch wurde anschliessend unter speziellen Auflagen zum Schutz des Grundwassers bewilligt.
Trotz der roten Zone kann das Wohnhaus künftig klimafreundlich mittels lokaler Geothermie beheizt werden. Der Schutz des Grundwassers, welcher oberste Priorität hat, wurde hierbei sichergestellt.