Gefährdungsabschätzung bei Deponien
Seit dem 1. Januar 2016 gilt in der Schweiz die Abfallverordnung VVEA. Gemäss der Verordnung muss für alle Deponien, welche vor 2016 in Betrieb genommen worden sind, zur Erneuerung der Betriebsbewilligung oder aber bis spätestens am 31. Dezember 2020 eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt werden. Seit Anfang 2020 steht nun die definitive Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zur Durchführung der Gefährdungsabschätzung zur Verfügung.
Was bedeutet dies für Deponiebetreiber?
Betreiber einer Deponie oder eines Kompartiments, welche vor 2016 in Betrieb genommen worden sind, müssen einen Gutachter– z. B. GEOTEST– mit der Durchführung der Gefährdungsabschätzung beauftragen. Diese Gefährdungsabschätzung beinhaltet drei aufeinander aufbauende Abklärungsstufen: Eine Vorprüfung, eine Hauptprüfung und eine Detailprüfung.
Je nach Deponie müssen allerdings nicht alle drei Stufen durchlaufen werden: Für unkritische Fälle ist die Vorprüfung in den meisten Fällen ausreichend. Unkritisch sind typischerweise Typ A Deponien oder Typ A und B Deponien im Gewässerschutzbereich üB (übriger Bereich). Als kritisch gelten hingegen beispielsweise Deponien der Typen C bis E. Für diese ist mindestens eine Hauptprüfung notwendig. Eine Detailprüfung schliesslich muss dann durchgeführt werden, wenn potentiell schädliche Auswirkungen der Deponie auf die Umwelt mit der Hauptprüfung nicht ausgeschlossen werden können.
GEOTEST – Ihr Gutachter
In den letzten zwei Jahren hat die GEOTEST AG Gefährdungsabschätzungen für sämtliche Deponietypen und in allen drei Abklärungsstufen durchgeführt (teilweise noch basierend auf dem Anhörungsexemplar der Vollzugshilfe). Gerne lassen wir unsere langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit Deponien auch in Ihr Projekt einfliessen!
Sind Sie Deponiebetreiber und ist die Gefährdungsabschätzung für Ihre Deponie noch ausstehend? – Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mehr dazu.
Zur offiziellen Vollzugshilfe («Modul: Deponien»)