Kompetenzen

Durch Bautätigkeiten können an umliegenden Gebäuden Schäden entstehen. Rissprotokolle und Erschütterungsmessungen sind präventive Beweismittel und dienen einer möglichen Schadensregulierung.

Damit im Schadenfall geklärt werden kann, ob und in welchem Ausmass Bauarbeiten tatsächlich Schäden an einem benachbarten Objekt verursacht haben, ist der Bauherr gemäss SIA 118 Art. 111 gegenüber den unmittelbaren Nachbarn beweispflichtig.

Im Streitfall liefert Ihnen eine Beweissicherung objektive und professionelle Argumente, um den Fall sauber schlichten und unberechtigte Forderungen zurückweisen zu können.

Beweissicherung GEOTEST AG
Unsere Leistungen umfassen:
  • Rissaufnahmen

  • Erschütterungsmessungen

Referenzen

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